Aktuelles
Entsorgung HBCD-haltiger Bauabfälle in Rheinland-Pfalz
WeiterlesenDurch die vom Bundesrat am 16.12.2016 beschlossene Änderung der Abfallverzeichnisverordnung (AVV) sind HBC-haltige Abfälle bis zum 31.12.2017 vorübergehend nicht mehr als gefährliche Abfälle einzustufen.
Entsorgung HBCD-haltiger Bauabfälle in Rheinland-Pfalz
WeiterlesenDie abfallrechtliche Einstufung und die Entsorgungsmöglichkeiten von HBCD-haltigen Dämmstoffen bzw. Baumischabfällen sind in einem neuen Erlass des Ministeriums für Umwelt, Energie. Ernährung und Forsten nochmals klargestellt und geregelt. Der neue Erlass vom 01.12.2016 ersetzt den Erlass vom 27.10.2016.
Entsorgung HBCD-haltiger Bauabfälle in Rheinland-Pfalz
WeiterlesenErlass des Umweltministeriums
Die abfallrechtliche Einstufung und die Entsorgungsmöglichkeiten von HBCD-haltigen Dämmstoffen bzw. Baumischabfällen sind in einem aktuellen Erlass des Ministeriums für Umwelt, Energie. Ernährung und Forsten klargestellt und geregelt.
HBCD-haltige Wärmedämmstoffe sind ab 30.09.2016 "gefährlicher Abfall"
WeiterlesenDurch die Aufnahme von HBCD (Hexabromcyclododecan, Flammschutzmittel in Dämmstoffen, Polystyrol) in die Liste der schwer abbaubaren organischen Schadstoffe (POP) sind alte HBCD Wärmedämmstoffe als gefährlicher Abfall einzustufen, was die Durchführung des Nachweisverfahrens bedeutet.
Ergänzende Regelungen zum TOC-Gehalt in bodenähnlichen Verwertungen
WeiterlesenMit Datum 15.01.2016 wurden ergänzende Regelungen zum Rundschreiben vom 12.12.2006 zu den Anforderungen an die bodenähnliche Verfüllung von Abgrabungen hinsichtlich des TOC-Gehaltes getroffen.