HBCD-haltige Wärmedämmstoffe sind ab 30.09.2016 "gefährlicher Abfall"

Durch die Aufnahme von HBCD (Hexabromcyclododecan, Flammschutzmittel in Dämmstoffen, Polystyrol) in die Liste der schwer abbaubaren organischen Schadstoffe (POP) sind alte HBCD Wärmedämmstoffe als gefährlicher Abfall einzustufen, was die Durchführung des Nachweisverfahrens bedeutet.

Dies ist insbesondere beim selektiven Gebäuderückbau und bei der Annahme von Bauabfällen in Bauabfallaufbereitungsanlagen zu beachten. Weitere Informationen zur Einstufung und Entsorgung können Sie der <link file:75054 _blank download>LfU-Präsentation (Frau Dr. Schmidt) auf dem SAM-Seminar „Entsorgung von Bauabfällen“ vom 06.09.2016 entnehmen. Hier finden Sie auch den Link zum Hintergrundpapier des UBA.

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