Güteüberwachungsgemeinschaft

Ein für alle Hersteller von Ersatzbaustoffen wichtiges Element der Ersatzbaustoffverordnung ist die Güteüberwachungsgemeinschaft (GÜG). Die Mitgliedschaft in einer anerkannten GÜG bietet für die Hersteller die Möglichkeit, die jeweiligen Materialprüfhäufigkeiten im Rahmen der WPK und der Fremdüberwachung zu halbieren. Damit sind natürlich erhebliche Kostenvorteile und eine Verringerung des Aufwands verbunden. Der Baustoffüberwachungsverein Hessen – Rheinland-Pfalz – Saarland e.V. (BÜV HRS) als Bündnispartner ist als eine solche Stelle anerkannt.

Diese Vorteile werden vom Gesetzgeber gewährt, da von der Mitgliedschaft in einer Güteüberwachungsgemeinschaft eine Aufwertung der Gütesicherung bei allen Beteiligten erwartet wird. Den Vorteilen stehen daher auch konkrete Anforderungen gegenüber, die die Ersatzbaustoffhersteller als Mitglieder der EBV-Güteüberwachungsgemeinschaft erfüllen müssen.

In Übereinstimmung mit den Regelungen der EBV haben sich die Mitglieder vor Aufnahme in unsere EBV-Güteüberwachungsgemeinschaft einer Vorprüfung einschließlich Vor-Ort-Begehung unterziehen zu lassen und verbindliche Vorgaben zu beachten, die in Bezug auf das WPK-System und die Nutzung eines elektronischen Dokumentationssystems zwecks Nachweis, Sammlung und Auswertung der Ergebnisse aus den Prüfungen der Umweltparameter festgeschrieben sind. Darüber hinaus sorgt die Güteüberwachungsgemeinschaft unter dem Dach des BÜV HRS für einen kontinuierlichen fachlichen Informationsaustausch und Wissenstransfer zwischen Behörden, Herstellern sowie den Überwachungs- und Untersuchungsstellen.

Die Mitgliedschaft in einer Güteüberwachungsgemeinschaft wertet die der Güteüberwachung mineralischer Ersatzbaustoffe daher nicht nur auf, sondern sorgt für vergleichbare Maßstäbe und unterstützt das Bündnis dabei, die das Vertrauen in und die Akzeptanz von mineralischen Ersatzbaustoffen nachhaltig zu verbessern.