Güteüberwachung

Im "Bündnis Kreislaufwirtschaft auf dem Bau" wurde das "System der Gütesicherung Rheinland-Pfalz" vereinbart. Dieses wurde mit dem Inkrafttreten der Ersatzbaustoffverordnung überarbeitet und angepasst (jetzt Güteüberwachung).

Demnach sind alle Betreiber von Aufbereitungsanlagen, in der mineralische Ersatzbaustoffe hergestellt werden, verpflichtet, diese einer Güteüberwachung zu unterziehen (§ 4 ErsatzbaustoffV). Diese Nachweise werden an die jeweils zuständige Behörde und dann dem Landesamt für Umwelt als zentrale Stelle übermittelt.

Eine Übersicht der nach EBV güteüberwachten Betriebe und Produzenten in Rheinland-Pfalz finden Sie hier.