Entsorgung HBCD-haltiger Bauabfälle in Rheinland-Pfalz

Die abfallrechtliche Einstufung und die Entsorgungsmöglichkeiten von HBCD-haltigen Dämmstoffen bzw. Baumischabfällen sind in einem neuen Erlass des Ministeriums für Umwelt, Energie. Ernährung und Forsten nochmals klargestellt und geregelt. Der neue Erlass vom 01.12.2016 ersetzt den Erlass vom 27.10.2016.

Der Erlass wurde auf der Homepage des Ministeriums für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten veröffentlicht.

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