Entsorgung HBCD-haltiger Bauabfälle in Rheinland-Pfalz

Erlass des Umweltministeriums Die abfallrechtliche Einstufung und die Entsorgungsmöglichkeiten von HBCD-haltigen Dämmstoffen bzw. Baumischabfällen sind in einem aktuellen Erlass des Ministeriums für Umwelt, Energie. Ernährung und Forsten klargestellt und geregelt.

Gemischt angefallene Bauabfälle mit weniger als 0,5 m³/Tonne oder 25 Volumenprozent HBCD-haltiger Dämmmaterialien können wie bisher als nicht gefährlicher Abfall thermisch entsorgt werden.

Der <link https: external-link-new-window zur entsorgung von hbcd-haltigen d aus polystyrol>Erlass und dazu <link https: external-link-new-window gestellte fragen zum entsorgungserlass>häufig gestellte Fragen (FAQ) wurden auf der Homepage des Ministeriums für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten veröffentlicht.

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