Entsorgung HBCD-haltiger Bauabfälle in Rheinland-Pfalz

Durch die vom Bundesrat am 16.12.2016 beschlossene Änderung der Abfallverzeichnisverordnung (AVV) sind HBC-haltige Abfälle bis zum 31.12.2017 vorübergehend nicht mehr als gefährliche Abfälle einzustufen.

Dies betrifft auch Polystyrol-Dämmstoffe aus dem Bauabfallbereich. Nähere Informationen hierzu können Sie der SAM-Informationsschrift unter <link http: www.sam-rlp.de fileadmin pdf einstufungen sam-infoschreiben_hbcd_19_12_2016.pdf _blank external-link-new-window>www.sam-rlp.de/fileadmin/pdf/Einstufungen/sam-infoschreiben_hbcd_19_12_2016.pdf entnehmen.

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