Zuständigkeiten im Rahmen der EBV in Rheinland-Pfalz

Die behördlichen Zuständigkeiten für den Umgang mit mineralischen Ersatzbaustoffen sind durch ein Rundschreiben des MKUEM vom 09.08.2023 festgelegt worden.

Das Schreiben finden Sie im Download-Bereich zur Ersatzbaustoffverordnung.

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