Die bisherigen Praxiserfahrungen bei der Verwertung von Boden und aufbereitetem mineralischem Bauabfall in Rheinland-Pfalz haben gezeigt, dass die Einstufung, ob ein Vorhaben nach bodenschutz- oder nach bau- und abfallrechtlichen Bestimmungen zu beurteilen ist, nicht immer von allen Verfahrensbeteiligten gleich geteilt wird.
Daher werden in diesem Informationsblatt die Kriterien herausgearbeitet, anhand derer die Einstufung fachlich nachvollzogen werden kann. Dieses Infoblatt soll insbesondere aufzeigen, welche umweltschutzrelevanten Anforderungen technische Verwertungen von Boden und aufbereitetem mineralischem Bauabfall in Bauwerken grundsätzlich erfüllen müssen und welche Nachweise der Antragsteller vorzulegen hat, der beabsichtigt, Materialien bis zu den Zuordnungswerten Z 2 nach LAGA zu verwenden.
Das Infoblatt konzentriert sich dabei im Wesentlichen auf technische Bauwerke, bei denen mineralische Massen in größerem Umfang benötigt werden. Hierzu gehören erfahrungsgemäß Geländeauffüllungen unter großflächigen Gebäudekomplexen, Sicherungsbauwerke zur Böschungsstabilisierung in Abgrabungen und Tagebauen sowie Sicht- und Lärmschutzwälle.
Das Infoblatt ist auf der Homepage des MUEEF unter https://mueef.rlp.de/de/themen/klima-und-ressourcenschutz/bodenschutz/rundschreiben-und-arbeitshilfen/arbeitshilfen/ oder hier im Downloadbereich abrufbar.