Rundschreiben zur vorläufigen Vollzugshilfe zur EBV in Verbindung mit § 10 Abs. 1 AwSV

Das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität hat am 22.04.2024 ein Rundschreiben veröffentlicht, welches landesspezifisch vorläufig den Vollzug der Ersatzbaustoffverordnung in Verbindung mit dem § 10 Abs. 1 AwSV regelt.

Insbesondere werden Regelungen zur Lagerung von RC-Baustoffen der Materialklasse RC-1 getroffen.
Das Schreiben finden Sie hier.

Weitere Informationen zum Abfallrecht finden Sie auf der Webseite des Ministeriums.

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