Rundschreiben zur Einführung des Formblattes zur grundlegenden Charakterisierung von Abfällen nach § 8 Abs. 1 DepV

Das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität hat ein Rundschreiben zur grundlegenden Charakterisierung von Abfällen nach Deponieverordnung verfasst. Dieses wird in Rheinland-Pfalz allen Deponiebetreibern zur Anwendung empfohlen.

Das Rundschreiben regelt den einheitlichen Vollzug der Deponieverordnung in Rheinland-Pfalz. Damit wird der Einsatz zur grundlegenden Charakterisierung von Abfällen gemäß § 8 Abs. 1 DepV inkl. der Dokumentation der Verwertungsprüfung durch alle Deponiebetreiber empfohlen und sichergestellt.

 

Das Schreiben und Formblatt finden Sie hier im Download.

Rundschreiben

Formblatt 

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