Das Rundschreiben regelt den einheitlichen Vollzug der Deponieverordnung in Rheinland-Pfalz. Damit wird der Einsatz zur grundlegenden Charakterisierung von Abfällen gemäß § 8 Abs. 1 DepV inkl. der Dokumentation der Verwertungsprüfung durch alle Deponiebetreiber empfohlen und sichergestellt.
Das Schreiben und Formblatt finden Sie hier im Download.