Rundschreiben zum Vollzug des Bodenschutzrechts

Im Rahmen der Mantelverordnung tritt zum 01. August 2023 die Ersatzbaustoffverordnung (EBV) und eine Neufassung der Bundes-Bodenschutz-Altlastenverordnung (BBodSchV) in Kraft. Danach werden die aktuell in Rheinland-Pfalz noch geltenden Regelungen im Sinne der Bund/Länder – Arbeitsgruppe Abfall (LAGA M20) außer Kraft gesetzt und um definierte Neuregelungen erweitert.

Insbesondere der in § 8 BBodSchV geltende Anwendungsbereich durchwurzelbarer Bodenschichten wird mit Abs. 2 um den Anwendungsbereich unterhalb einer durchwurzelbaren Bodenschicht erweitert und erlaubt ebenso Verfüllungen von Abgrabungen und Tagebauen nach Abs. 3. Bereits bestehende Genehmigungen der Kreisverwaltungen, kreisangehörigen und kreisfreien Städte werden hierzu bis zum 10. April 2023 erfasst und an das Landesamt für Umwelt (LfU) übermittelt. Für den weiteren Vollzug sind diese insbesondere erforderlich, um ggfs. künftig mögliche Öffnungen im Einzelfall gem. § 8 Abs. 6 und Abs. 7 BBodSchV zu gewähren.

Mit Einführung der EBV und den Neuregelungen der BBodSchV werden die bisher für die Verwendung von Ersatzbaustoffen geltenden LAGA-Regelungen und ALEX-Informationsblätter 24 und 25 abgelöst und durch neu erarbeitete Arbeitshilfen der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Bodenschutz (LABO) ersetzt.

Das Schreiben finden Sie hier.

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