| Rundschreiben aktualisiert

Neuregelung für das „Ende der Abfalleigenschaft“ für nach ErsatzbaustoffV hergestellte mineralische Ersatzbaustoffe

Mit Rundschreiben vom 08.04.2025 des MKUEM wurde für Rheinland-Pfalz das „Ende der Abfalleigenschaft“ für nach ErsatzbaustoffV hergestellte Ersatzbaustoffe in Auslegung des § 5 KrWG neu geregelt und auf alle so hergestellten Ersatzbaustoffe ausgedehnt. Zwingende Voraussetzung für deren ausschließlichen weiteren Einsatz als „Produkte“ ist die weitere Gültigkeit der ErsatzbaustoffV beim Einbau und Dokumentation.

Das Rundschreiben finden Sie hier im Download.

Das Rundschreiben vom 08.04.2025 ersetzt das bisherige Rundschreiben vom 11.12.2023. Dieses finden Sie ab sofort im Archiv.


Alle aktuell gültigen Schreiben und Informationen finden Sie auch in unserem Downloadbereich und unter dem Themenbereich Ersatzbaustoffverordnung.

Teilen

Zurück