Neue Allgemeinverfügungen der SAM für Abfälle aus dem Baubereich

Durch zwei neue Allgemeinverfügungen vom 1. August 2017 der SAM werden gewisse Erleichterungen bei der Nachweisführung über die Verwertung oder Beseitigung von HBCD-haltigen Dämmstoffen (nicht gefährliche Abfälle) sowie von gefährlichen Abfällen aus dem Kanal- und Rohrleitungsbau zugelassen.

Die Veröffentlichung erfolgte im Staatsanzeiger Nr. 30 vom 14. August 2017, S. 812 ff. Die Allgemeinverfügungen stehen auf der Internetseite der SAM unter www.sam-rlp.de/aufgaben/nachweisverfahren/ zum Download bereit.

 

 

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