Merkblatt Gleisschotter aktualisiert

Für die Ablagerung von Gleisschotter und gleisnahmen Material auf Deponien wurden die Zulässigkeitskriterien in Tabelle 2 angepasst.

Die angepassten Zulässigkeitswerte (Faktor 10) gelten für die Entsorgung von Gleisschotter auf oberirdischen Deponien. Weiterhin sind die Anforderungen der DepV für die jeweilige Deponieklasse und den jeweiligen Anwendungszweck zu berücksichtigen.

Das Merkblatt finden Sie hier im Downdload.

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