„Mantelverordnung“

Anpassung der landesspezifischen Regelungen in Rheinland-Pfalz bis zum 01.08.2023

Am 01.08.2023 tritt die sog. „Mantelverordnung“ mit bundesweit gültigen Vorgaben für die Verwertung von mineralischen Abfällen (Ersatzbaustoffe) und Böden in Kraft. Dies bedeutet, dass eine Vielzahl der in Rheinland-Pfalz gültigen Regelungen (Rundschreiben, Merkblätter, Leitfäden, …), die i.W. auf die Anwendung der LAGA-Mitteilung M20 (Technische Regeln) beruhen, angepasst, ersetzt oder gestrichen werden können bzw. müssen. Im Auftrag des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz wurde unter der Leitung des Landesamtes für Umwelt hierzu bereits eine breitaufgestellte Arbeitsgruppe (Ministerien, SGDen, SAM, LBM, LGB) gegründet, die bei Bedarf weitere Akteure (Bündnispartner, Verbände, Kommunen, …) hinzuziehen wird. Über den Stand der Arbeiten werden wir an dieser Stelle zukünftig berichten.

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