Leitfaden Boden aktualisiert

Mit Inkrafttreten der Ersatzbaustoffverordnung zum 01.08.2023 wurden die bisherigen Auflagen des „Leitfaden Boden“ vom Landesbetrieb Mobilität und dem Landesamt für Umwelt neu erarbeitet und auf die bundesweit geltenden Regelungen der EBV und der neuen BBodSchV angepasst.

In dem Leitfaden für den Umgang mit Bodenmaterial und ungebundenen/gebundenen Straßenbaustoffen hinsichtlich Verwertung oder Beseitigung werden die Auswirkungen auf die Verwertung und Beseitigung von Boden- und Recyclingmaterial berücksichtigt und die Anforderungen an den Einbau mineralischer Ersatzbaustoffe näher betrachtet.

Den Leitfaden finden Sie im Themenbereich Ersatzbaustoffverordnung.

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