Die Korrektur betrifft ausschließlich die Fußnote 2 zur Tabelle „Werte zur Abgrenzung der Gefährlichkeit bei Boden / mineralischem Bauabfall: Überschreitungen des Antimonwertes sind zulässig, wenn der Co-Wert der Perkolationsprüfung bei L/S = 0,1 l/kg den Wert von 0,15 mg/l (in der fehlerhaften Fassung vom 11.01.2023 wurden 1,0 mg/l angegeben) nicht überschreitet.
Die korrigierte Fassung finden Sie hier zum Download.
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Ersatzbaustoffverordnung