| Ersatzbaustoffverordnung

Informationsblatt für Betreiber mobiler Aufbereitungsanlagen

Das Landesamt für Umwelt hat ein Informationsblatt zur Handhabung mobiler Aufbereitungsanlagen von mineralischen Ersatzbaustoffen im Zuge der Güteüberwachung erarbeitet.

Besonders bei einem Standortwechsel treten häufig Fragen auf, wie mit den Eignungsnachweisen der mobilen Aufbereitungsanlagen umzugehen ist.

Das Informationsschreiben finden Sie hier und im Bereich Ersatzbaustoffverordnung.

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