Ersatzbaustoffverordnung (EBV)

Stichtag 01.08.2023: Die Ersatzbaustoffverordnung tritt in Kraft!

Mit dem In-Kraft-Treten der bundesweit gültigen Ersatzbaustoffverordnung (ErsatzbaustoffV bzw. EBV) am 01.08.2023 ergeben sich grundlegende Veränderungen für die Verwertung von mineralischen Ersatzbaustoffen. Insbesondere ändern sich auch für die in Rheinland-Pfalz bisher gültigen Regelungen auf Basis der LAGA M 20 und damit verbunden auch die Inhalte dieser Internetseite. Über alles Wichtige (Rundschreiben, Entscheidungshilfen, Veröffentlichungen, Veranstaltungen, …) informieren wir ab sofort unter der Rubrik EBV.

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