Ende der Abfalleigenschaft von Recycling-Baustoffen der Einbauklasse Z 1.1

Bislang war es für die Betreiber von Bauabfallaufbereitungsanlagen in Rheinland-Pfalz eher ein Hemmnis Recycling-Baustoffe der Einbauklasse Z 1.1 auf den Markt zu bringen, da es sich bisher nicht um Produkte, sondern bis zum Einbau weiterhin um Abfall handelte.

Bislang war es für die Betreiber von Bauabfallaufbereitungsanlagen in Rheinland-Pfalz eher ein Hemmnis Recycling-Baustoffe der Einbauklasse Z 1.1 auf den Markt zu bringen, da es sich bisher nicht um Produkte, sondern bis zum Einbau weiterhin um Abfall handelte.

Auf der Grundlage des Regierungsentwurfs für eine Ersatzbaustoffverordnung (EBV) und den dazu geführten Fachdiskussionen geht das Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten Rheinland-Pfalz (MUEFF) davon aus, dass Recycling-Baustoffe der Einbauklasse Z 1.1 das Ende der Abfalleigenschaft erreichen. Diese sind, basierend auf einer Neubewertung der Kontrollanalytik von Baustoffrecyclingmaterial (vgl. LUWG-Bericht 2012) durch das Landesamt für Umwelt Rheinland-Pfalz, mit den Recycling-Baustoffen der Klasse 1 (RC-1) der im Entwurf befindlichen EBV vergleichbar.

Voraussetzung ist, dass Recycling-Baustoffe der Klasse Z 1.1 dem System der Gütesicherung Rheinland-Pfalz unterliegen. Dieses ist mit der von der EBV geforderten Güteüberwachung gleichwertig.

Damit stärkt das Land Rheinland-Pfalz die Recyclingbranche und trägt dazu bei, dass Recycling-Baustoffe auch in der Bevölkerung ein besseres Image erhalten.

Das Schreiben des MUEEF zum Ende der Abfalleigenschaft von mineralischen Ersatzbaustoffen (auch Z 0 Boden) nach § 5 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) finden Sie in unserem Download-Bereich unter der Rubrik Allgemein.

Teilen

Zurück