Die seit dem 1. August 2023 gültige „Verordnung über Anforderungen an den Einbau von mineralischen Ersatzbaustoffen in technische Bauwerke“, kurz „Ersatzbaustoffverordnung“ (EBV), soll dies ändern. Sie ersetzt erstmalig landesspezifische Vorgaben durch bundeseinheitliche Regelungen und schafft so mehr Rechtssicherheit für die Beteiligten. Außerdem soll sie Mensch und Umwelt schützen und, indem sie die Abfallverwertung im Sinne der Kreislaufwirtschaft fördert, wertvolle Ressourcen schonen.
Wie steht es aktuell um den Einsatz und die Verwertung von mineralischen Ersatzbaustoffen?
Welche Hemmnisse gilt es noch zu beleuchten und durch praxistaugliche Maßnahmen zu vereinfachen?
Wann: 17.06.2025 , 13 bis 17 Uhr
Wo: Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, Stresemannstraße 3–5, 56068 Koblenz
Programm:
Impulsvortrag 1: Ersatzbaustoffverordnung – Zwischenbilanz und aktueller Stand zu gesetzlichen Regelungen und politischer Ausblick
Eike Grabowski, Landesamt für Umwelt (LfU), Mainz, Dr. Reinhard Meuser, Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität (MKUEM), Mainz
Impulsvortrag 2: Güteüberwachung gemäß der Ersatzbaustoffverordnung
Christoph Wieland, Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord (SGD), Koblenz
Das Programm finden Sie hier. Die Anmeldung erfolgt über Frau Julia Burkart jburkart(at)umgis.de .