Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) hat den „Leitfaden zur PFAS-Bewertung – Empfehlungen für die bundeseinheitliche Bewertung von Boden- und Gewässerverunreinigungen sowie für die Entsorgung PFAS-haltigen Bodenmaterials“ (aktueller Stand: 21.02.2022 https://www.bmuv.de/fileadmin/Daten_BMU/Download_PDF/Bodenschutz/pfas_leitfaden_bf.pdf) erarbeitet.
Der BMUV-Leitfaden wurde mit Schreiben vom 24.10.2022 durch das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität (MKUEM) für den abfall-, wasser- sowie bodenschutzrechtlichen Vollzug in Rheinland-Pfalz eingeführt. Er ersetzt die bisherigen Regelungen zur Bewertung und dem Umgang mit PFAS gemäß dem ALEX-Informationsblatt 29 „Per - und polyfluorierte Chemikalien (PFC) in der Umwelt“ des Landesamts für Umwelt Rheinland-Pfalz (LfU), Stand 2017.
Gleichzeitig wurde durch eine Arbeitsgruppe aus Vertretern des MKUEM, des Landesamts für Umwelt (LfU) und der Struktur- und Genehmigungsdirektionen (SGD Nord und Süd) das ALEX-Informationsblatt 29 fortgeschrieben. Die Neufassung des Infoblatts beschreibt die Landesstrategie für den Umgang mit per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen (PFAS) in der Umwelt in Rheinland-Pfalz. Weiterhin liefert es ergänzende Hinweise und Erläuterungen zum BMUV-„Leitfaden zur PFAS-Bewertung“ als Klarstellungen für den Vollzug.
Das ALEX-Informationsblatt 29 „Per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS) in der Umwelt – Landesstrategie und landesspezifische Vollzugshinweise Rheinland-Pfalz“ ist auf der Website des MKUEM abrufbar: https://mkuem.rlp.de/themen/kreislaufwirtschaft-und-bodenschutz/bodenschutz-und-altlasten/rundschreiben-und-arbeitshilfen/alex-arbeitshilfen