Zukünftige Entsorgung von teerhaltigem Straßenaufbruch in RLP

In dem gemeinsamen Positionspapier vom MKUEM und MWVLW wird die befristete Befürwortung von weiteren Verwendungsmöglichkeiten teerhaltigen Straßenaufbruchs im Landes- und Kreisstraßenbau im Geschäftsbereich des LBM unter Einhaltung der geltenden ErsatzbaustoffV geregelt.

Es wurde sich darauf geeinigt, die Befristung für Ausschreibungen bis zum 01.08.2028 festzulegen. Bis zum 01.08.2027 wird die Entsorgungssituation unter Berücksichtigung des technischen Fortschritts evaluiert und über eine Fortschreibung der Regelung entschieden.

Das Rundschreiben und das gemeinsame Positionspapier finden Sie hier.

  • Rundschreiben zum Positionspapiers des Ministeriums 
  • Positionspapier des MKUEM und MWVLW: Zukünftige Entsorgung von teerhaltigen Straßenaufbruch in Rheinland-Pfalz

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