Rundschreiben zum Ende der Abfalleigenschaft von mineralischen Ersatzbaustoffen

Bisher wurde das Ende der Abfalleigenschaft durch das Rundschreiben des Ministeriums für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten (MUEFF) vom 14.02.2020 geregelt. Dieses wird nun mit dem Rundschreiben vom 11.12.2023 aufgehoben.

Bis zu einer bundeseinheitlichen Regelung wird das Ende der Abfalleigenschaft von mineralischen Ersatzbaustoffen gemäß § 5 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) nach Inkrafttreten der Ersatzbaustoffverordnung festgelegt, unter Berücksichtigung sich zukünftig ändernder Regelungen.

Das Rundschreiben und weitere Informationen finden Sie hier.

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