Überwachung und Qualitätssicherung
Eine Recyclinganlage, die RC-Gesteinskörnungen herstellt, muss die Anforderungen an die Überwachung von Betrieb und Produkt nach dem System 2+ erfüllen, d. h. der Betrieb muss neben der werkseigenen Produktionskontrolle auch Fremdüberwachungen durchführen. Die Überwachung und Qualitätssicherung sind über die DAfStb-Richtlinie Beton mit rezyklierten Gesteinskörnungen bzw. über die DIN EN 12620:2002+A1:2008 und DIN 4226-100 geregelt: Diese umfasst die erweiterte Erstprüfung nach DIN EN 206-1 und DIN 1045-2 sowie Konsistenzveränderungen in Abhängigkeit von Zeit und Feuchtegehalt der Gesteinskörnung. Des Weiteren muss im Rahmen der Erstprüfung eine Dosieranweisung ermittelt werden.
Zusätzlich zu DIN EN 206-1 und DIN 1045-2 sind im Rahmen der Produktionskontrolle des Betonherstellers folgende Prüfungen durchzuführen:
- Kontrolle der stoffliche Zusammensetzung der rezyklierten Gesteinskörnung (Sichtprüfung) in jedem Lieferfahrzeug
- (Produktions-)Wöchentliche Ermittlung der Kornrohdichte (ofentrocken) nach DIN EN 1097-6
- (Produktions-)Wöchentliche Ermittlung der Wasseraufnahmen
- Ermittlung des Wassergehaltes der rezyklierten Gesteinskörnung bei Änderung der Feuchtebedingungen
- Bestimmung des Luftgehaltes am Frischbeton und die Frischbetonrohdichte im Rahmen des Festigkeitsnachweises
Im Lieferverzeichnis muss Beton mit rezyklierten Gesteinskörnungen als solcher mit eigener Nummer ausgewiesen werden und bedarf damit einer besonderen Kennzeichnung.
Im Lieferverzeichnis des Herstellers erhält die Betonsorte den Zusatz: „Verwendung von rezyklierter Gesteinskörnung nach DIN EN 12620; keine Verwendung für Spannbeton“.
Über die verwendeten Anteile an rezyklierter Gesteinskörnung ist auf Anfrage Auskunft zu erteilen.
Die Erstprüfung der Rezepturen sowie die Prüfungen im Rahmen der Produktionskontrolle gemäß der Richtlinie des Deutschen Ausschusses für Stahlbeton für Beton mit rezyklierten Gesteinskörnungen sind verglichen mit konventionellen Betonen umfangreicher. Das Prinzip der Betonfamilien darf auf Beton mit rezyklierten Gesteinskörnungen nicht angewendet werden.
Die Gütesicherung und die Baustoffprüfung werden durch anerkannte Prüfstellen oder den Baustoffüberwachungsverein Hessen – Rheinland-Pfalz e. V. (BÜV HR) durchgeführt. Für diese Produkte wird ein Prüfzeugnis ausgestellt. Die Hersteller von Gesteinskörnungen mit allgemeiner bauaufsichtlicher Zulassung sind auf der Internetpräsenz des Deutschen Instituts für Bautechnik (DIBt) unter dem Sachgebiet Recycling-Zuschlag gelistet.