Selektiver Rückbau von Straßenkörpern
Straßen sind klassisch in einer Abfolge aus ungebundenen Gesteinsmischungen und gebundenem Deckmaterial aufgebaut. In aller Regel handelt es sich um Frostschutzschicht (FSS) und Schottertragschicht (STS), die mit Asphalt überdeckt sind. Der Asphalt besteht aus einer Abfolge von Trag-, Binder- und Verschleißschicht bzw. der eigentlichen Decke. Hydraulisch gebundene Tragschichten (HGT) oder Fahrbahndecken aus Beton haben eine eher untergeordnete Bedeutung.
Sowohl für die Asphalte als auch für das ungebundene Material stehen Wege zur Aufbereitung und Rückführung in den Wirtschaftskreislauf offen. Die hochwertigste Verwertung von Asphalt ist dessen Rückführung in die Asphaltproduktion. Da Trag-, Binder- und Deckschichten eine unterschiedliche Zusammensetzung und unterschiedliche Bitumengehalte aufweisen, sind hohe Rückführungsraten nur dann möglich, wenn diese Materialien ab Baustelle schichtenweise abgefräst und zu Heißasphaltmischwerken rückgeführt werden. Mit Rejuvenatoren, die die Eigenschaften des Altbitumen verbessern, sich technisch sehr hohe Rückführungsraten möglich, die über die derzeit geltenden Regelwerke hinaus gehen. Das Material aus Asphaltschollen lässt sich zerkleinern und dann tendenziell nur der Herstellung von Asphalttragschichten zuführen. Die großen Massenumsätze liegen jedoch in den Verschleißschichten. Die Randbedingungen für die Rückführung und Nutzung des Altgranulates sind in der Technischen Lieferbedinungen (TL) für Asphalt-StB 07/13 bzw. den Zusätzlichen Technischen Vertragsbedinungen und Richtlinien (ZTVen) geregelt.
Vor dem Rückbau der Asphaltschichten ist durch entsprechende Beprobung sicherzustellen, dass es sich nicht um älteres pechhaltiges Material handelt. Dieses muss getrennt gehalten und entsorgt werden. Die zukünftige Entsorgung soll in Rheinland-Pfalz auch über die Ablagerung auf Deponien erfolgen. Ansonsten werden diese Massen vermehrt nicht mehr in den Baukörper (als HGT) rückgeführt, sondern müssen thermisch entsorgt werden. Entsprechende Kapazitäten befinden sich derzeit in den Niederlanden. Das pechhaltige Material setzt sich in Energie um, die als Verbrennungsrückstand verbleibenden Steine können wieder zur Herstellung von Baustoffen verwendet werden.
Auch wenn in Gemischen für den Straßenbau (FSS oder STS) in größerem Umfang Altasphaltanteile erlaubt sind, ist eine getrennte Anlieferung von Altasphalt und ungebundenem Altmaterial sinnvoll, soweit es sich nicht um Kleinanlieferungsmengen handelt. Soll das ungebundene Material bspw. zu Gesteinskörnungen für den Beton aufbereitet werden, dürfen keine Altasphalte enthalten sein. Vor dem Ausbau der Materialien sollte eine Beprobung erfolgen, nicht zuletzt um Verunreinigungen durch PAK zu identifizieren.