Ausschreibung und Vergabe
In allen Fällen hat vor dem Rückbau eines Gebäudes oder einer Straße eine Bestandsaufnahme zu erfolgen. Bei entsprechender Nutzung des Gebäudes bzw. bei bestimmten Gebäudetypen sollte dies mit einer Schadstoffbegutachtung verbunden werden. Hierdurch können die zum Teil an Baustoffen anhaftenden Schadstoffe wie z. B. Polyaromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) oder Sulfat bereits vor dem Aufbereitungsvorgang aus dem Massenstrom abgeschieden werden. Sind Schadstoffe einmal im Zuge der Abbrucharbeiten in den Massenstrom gelangt, so lassen sie sich bei dem eigentlichen Aufbereitungsvorgang entweder gar nicht oder nur noch sehr schwer abtrennen.
Wenn die Vergabe zum Rückbau über eine Funktionalausschreibung erfolgt, wird im Rahmen der Kalkulation des Abbruchunternehmers eine Abschätzung des mit dem Rückbau verbundenen Aufwands und der für die anfallenden Stoffströme erzielbaren Vermarktungserfolge bzw. verbleibendem Entsorgungskosten vorgenommen. Die Konzeption des Rückbaus wird damit von jedem einzelnen Abbruchunternehmer in Abwägung von Aufwand und Nutzen selbst festgelegt. Sollen Standards gewahrt werden, müssen diese durch entsprechende Vorgaben in den Leistungsverzeichnissen verankert werden. Derartige Standards lassen sich in der getrennten Bereitstellung von einzelnen Fraktionen (oder selektives Fräsen der Asphaltschichten) und dem Umgang mit den verbleibenden Massen an mineralischen Bauabfällen machen. Wird hier eine Abgabe an einen Bauschuttaufbereiter vorgegeben, der sich der Gütesicherung Rheinland-Pfalz unterzieht, wird dies tendenziell deutliche Auswirkungen auf die Qualität und damit auch auf die Selektivität des Rückbaus (bzw. der vorangehenden Entkernung) haben. Gemischtes und stärker verunreinigtes Material lässt sich nur mit deutlichen Preisaufschlägen bei Recyclern anliefern.
Die Durchführung von verhältnismäßig aufwändigen selektiven Abbrucharbeiten lässt sich am effektivsten durch eine klare Beschreibung in den Ausschreibungsunterlagen erreichen. Zur Sicherung der Qualität der durchgeführten Arbeiten können bei einer Ausschreibung die Abbrucharbeiten zudem von einem Gütezeichen abhängig gemacht werden. So kann z. B. ein Abbruch gemäß der Güteklasse Hochbauabbruch 3 (HA 3) nach RAL Gütegemeinschaft Abbrucharbeiten e.V. durchzuführen sein. Durch diese Klassifizierung des Abbruchs werden an das Personal, die Geräte sowie die Durchführung besondere Anforderungen gestellt.
Grundsätzlich als wieder- oder weiterverwendbar identifizierte Bauteile müssen auf eine entsprechende Nachfrage treffen. Etablierte Bauteilbörsen oder historische Baustoffhändler können den Markt einschätzen. Es bietet sich an, mit diesen vor der Vergabe von Abbruchleistungen Kontakt aufzunehmen und diese in die Planung des Rückbaus einzubeziehen.